Leistungen der Tierarztpraxis
Dr. med. vet. Jutta Heinrichs
1. Allgemeinversorgung. Allgemeine Untersuchungen bei allen Krankheitsfällen, im Rahmen von Impfungen und Gesundheitschecks, Routineverrichtungen (Krallen schneiden etc).
2. Vorsorgeuntersuchungen. Gründliche Herz-/Kreislaufuntersuchungen mittels EKG und Röntgen im Hinblick auf Operationen bzw zur Altersvorsorge. Blutuntersuchungen, Reisekrankheitsüberwachung.
3. Operationen. Alle Standardoperationen, teilweise auch Gelenksoperationen, Implantatentfernungen (= Entfernung von Platten, Schrauben, Drähten nach Knochenbrüchen). Für weitergehende Eingriffe enge Zusammenarbeit mit spezialisierten und fachlich hochkompetenten Tierärztlichen Kliniken.
4. Röntgendiagnostik. Hochfrequenzröntgengerät, auch Vorsorgeuntersuchungen im Hinblick auf Erbkrankheiten wie Hüftgelenksdysplasie (HD) und Ellbogendysplasie (ED).
5. Ultraschalldiagnostik. Ultraschalluntersuchungen des Abdomens (Bauch), Trächtigkeitsuntersuchungen.
6. Inhalationsnarkose. Isofluraninhalationsnarkose zur schonenden und gut steuerbaren Anästhesie.
7. Stationäre Versorgung. In besonders schweren Krankheitsfällen ist auch eine stationäre Versorgung der Patienten in der Praxis gewährleistet.
8. Labor. Ein sog. „kleines Labor“ für die schnelle Erstdiagnostik ist vorhanden, weitergehende Untersuchungen werden auf Grund der Präzision und des Kostenfaktors in verschiedenen, auf die jeweilige Fragestellung abgestimmten, Tiermedizinischen Speziallabors durchgeführt.
9. Zahnsanierungen. Gründliche Zahnreinigung mittels Ultraschall und anschließender Politur (wie beim Zahnarzt). Gebisskontrolle insbesondere auch bei Heimtieren und Nagern
10. Elektronische Kennzeichnung. Einsetzen und Überprüfen des Transponders zur einwandfreien Identifizierung der Tiere.
11. Ernährungsberatung. Diätetische Maßnahmen in diversen Krankheitsfällen, bei Gewichtsproblemen.
12. Welpenberatung. Beratung zu allen Fragen der gesundheitlichen Aspekte, Erziehungsfragen. Welpenvorsorgepaket – Begleitung durch das erste Hundejahr. Sprechen Sie uns an.
13. Sachkundenachweis: Durchführung der Sachkundeprüfung bei Hundehaltern gemäß §11 des Landeshundegesetzes NRW.
14. Abrechnung/Zahlungswege. Wir akzeptieren Barzahlungen sowie EC-Kartenzahlung, die Abrechnung erfolgt nach der GOT (Gebührenordung für Tierärzte, Stand: Juni 2008).
15. Bei speziellen Fragestellungen: langjährige, enge Zusammenarbeit mit anerkannten, hochqualifizierten Tierärztlichen Kliniken oder anderen Fachtierärzten in der Umgebung, deren personelle und gerätemäßige Ausstattung den höchsten Anforderungen an eine moderne Tiermedizin gerecht wird.